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Registrierkassenpflicht und RKSV verständlich erklärt

Wann eine Registrierkasse Pflicht ist, was die Belegerteilung bedeutet und wozu die Signatur dient. Nur die Grundzüge.

· 2 Min. Lesezeit

In Österreich gilt für viele Betriebe eine Registrierkassenpflicht. Dahinter steht die Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV. Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge in einfacher Sprache. Er ersetzt keine Beratung: Ob und wie die Pflicht Ihren Betrieb trifft, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder bei der Finanzverwaltung.

Wann die Registrierkassenpflicht greift

Die Pflicht zur Registrierkasse hängt an zwei Grenzen, die beide überschritten sein müssen:

  • Der Jahresumsatz des Betriebs liegt bei mehr als 15.000 Euro.
  • Die Barumsätze liegen bei mehr als 7.500 Euro im Jahr.

Als Barumsatz zählen nicht nur Zahlungen in Bargeld, sondern auch solche mit Bankomat- oder Kreditkarte. Wer eine der beiden Grenzen nicht überschreitet, ist von der Pflicht zur Registrierkasse nicht betroffen. Ob Ausnahmen für Ihre Tätigkeit gelten, sollten Sie im Einzelfall abklären.

Die Belegerteilungspflicht

Unabhängig von der Kassenpflicht gilt: Für Barumsätze müssen Sie einen Beleg erstellen und dem Kunden übergeben. Der Beleg ist also nicht nur ein Zettel für die Buchhaltung, sondern ein Teil der Nachvollziehbarkeit gegenüber Ihren Kunden.

Wozu die Signatur dient

Die RKSV soll Manipulationen an den Aufzeichnungen erschweren. Dazu wird jeder Beleg elektronisch signiert und trägt einen QR-Code. Damit lässt sich prüfen, ob der Beleg zu einer ordnungsgemäß gemeldeten Kasse gehört und ob er verändert wurde. Die Kasse und die dafür verwendete Signaturlösung müssen bei FinanzOnline gemeldet werden.

Was das im Alltag bedeutet

Im Betrieb merken Sie von der Technik wenig, wenn die Kasse richtig eingerichtet ist. Sie kassieren, der Beleg wird erzeugt, signiert und gespeichert. Wichtig sind im Hintergrund vor allem zwei Dinge: dass die Kasse vor der Verwendung korrekt angemeldet ist und dass Ihre Aufzeichnungen vollständig bleiben und gesichert werden.

Was die Kassa von merkichmir dazu beiträgt

Die Kassa von merkichmir ist auf diese Anforderungen ausgelegt. Sie erzeugt zu jedem Verkauf einen Beleg, signiert ihn über einen Signaturdienst und bietet Funktionen für den Tagesabschluss und die Kassenführung, etwa Startgeld, Einlagen und Entnahmen. Bestellungen aus der Bestellseite, vom Tisch oder vom Handy laufen in dieselbe Kassa, sodass Sie nicht zwei Aufzeichnungen führen müssen. Wie die Anmeldung bei FinanzOnline abläuft, besprechen wir mit Ihnen bei der Einrichtung.

Häufige Missverständnisse

  • „Ich nehme fast nur Karte, also brauche ich keine Kasse." Auch Kartenzahlungen zählen als Barumsatz, wie oben beschrieben.
  • „Als kleiner Betrieb bin ich automatisch befreit." Das hängt an beiden Grenzen, und die Belegerteilungspflicht gilt davon unabhängig.
  • „Die Signatur macht den Alltag kompliziert." Im laufenden Betrieb arbeitet sie unsichtbar im Hintergrund.

Hinweis

Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Grenzwerte und Regeln können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bitte bei Ihrer Steuerberatung oder beim Bundesministerium für Finanzen.

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